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   BVerwG, 11.06.1993 - 5 B 66.93   

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https://dejure.org/1993,10780
BVerwG, 11.06.1993 - 5 B 66.93 (https://dejure.org/1993,10780)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1993 - 5 B 66.93 (https://dejure.org/1993,10780)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 5 B 66.93 (https://dejure.org/1993,10780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86

    Entlastung - Berufungsbegründung - Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1993 - 5 B 66.93
    Sie genügt nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels stellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - und vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 36.92 - ).
  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 36.92

    Förderung eines Medizinstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1993 - 5 B 66.93
    Sie genügt nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels stellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - und vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 36.92 - ).
  • BVerwG, 08.11.1982 - 6 B 79.82
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1993 - 5 B 66.93
    Ebensowenig wie die Anhörung nach Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG, dem § 130 a Satz 2 in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO nachgebildet ist, setzt die Anhörung nach den letztgenannten Vorschriften eine vorherige Meinungsbildung des Spruchkörpers über die Erfolgsaussicht der Berufung voraus (vgl. zu Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 1982 - BVerwG 6 B 79.82 - sowie vom 12. Dezember 1986 ).
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Eine Anhörungsmitteilung im Sinne der genannten Vorschriften ist vielmehr auch dann zulässig, wenn sich das Berufungsgericht über seine Verfahrensweise noch nicht schlüssig geworden ist, es aber zweckmäßig und sachgerecht erscheint, die äußeren Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluß zu schaffen (BVerwG vom 28. September 1998 - 1 B 93/98 -, Gewerbearchiv 1999, 31; vom 11. Juni 1993 - 5 B 66/93 -, Volltext in JURIS; vom 10. April 1992 - 9 B 142/91 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, S 5).
  • VerfGH Berlin, 20.11.1996 - VerfGH 51/96

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes und des Willkürverbots durch

    1129; Urteil vom 28. Juli 1994 - OVG 5 B 66/93 -, Urteilsumdruck S. 11).
  • VerfGH Berlin, 25.09.1996 - VerfGH 26/95

    Verurteilung zu einer Geldbuße wegen Zuwiderhandlung gegen die

    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, jedenfalls sei die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung infolge einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nach der Wiedervereinigung verfassungswidrig geworden, weil die in der Ermächtigungsgrundlage vorausgesetzte Wohnungsmangellage nicht mehr bestehe, verkennt er, daß die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage in Berlin noch gegeben sind, der normativen Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers unterfällt (vgl. BVerwGE 59, 197; OVG Berlin, Urteil vom 25. Mai 1984, GE 1984, S. 1129; Urteil vom 28. Juli 1994 - OVG 5 B 66/93 -, Urteilsumdruck S. 11).
  • BVerwG, 13.03.1996 - 2 B 65.95

    Beihilfefähigkeit von nicht zweifelsfrei notwendigen oder nach Umfang und Höhe

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist eine Anhörungsmitteilung gemäß § 130 a Satz 2 in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO auch dann zulässig, wenn sich das Berufungsgericht über seine Verfahrensweise noch nicht schlüssig geworden ist, es aber zweckmäßig und sachgerecht erscheint, die äußeren Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluß zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 1993 - BVerwG 5 B 66.93 -, vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - und vom 8. November 1982 - BVerwG 6 B 79.82 - ).
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